Bad Langensalza, 21.10.2022 – In deutschen Universitätsstädten haben die Semester begonnen und Hunderttausende neuer Studentinnen und Studenten fangen ihre universitäre Ausbildung an. Nicht wenige von ihnen verlassen dafür das elterliche Zuhause, ziehen in eine neue Stadt und gründen einen eigenen Hausstand.
Geltung elterlicher Versicherungen überprüfen
„Das bedeutet aber, dass einige Absicherungen, die bisher über das elterliche Heim organisiert wurden, jetzt mit der Gründung eines eigenen Hausstands wegfallen oder der Versicherung gemeldet werden müssen, damit weiterhin der Versicherungsschutz bestehen bleibt“, sagt Mario Thöring, Sprecher des Bezirks Erfurt im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Insbesondere der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung sollte angezeigt werden, dass die Studierenden das Elternhaus verlassen haben.“
Die erste schützt davor, wenn man ungewollt anderen einen Schaden zufügt, der auch mal, z. B. bei einem Wegeunfall zur Uni, in die Abertausende gehen kann, die andere schützt die Einrichtung des eigenen Hausstands, z. B. vor Diebstahl.
Die gute Nachricht dabei ist: Die wichtigsten elterlichen Versicherungsverträge gelten zunächst für junge Erwachsene weiter, zumindest aber so lange, wie die erste Ausbildung dauert oder bis man heiratet, längstens aber bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Erst dann erlischt meistens die Zuständigkeit der elterlichen Familienversicherungsverträge für die Studierenden. Da es aber unzählige Versicherungstarife und mit unterschiedlichen Risikodeckungen gibt, fragt man am besten beim Versicherungskaufmann nach.
Krankenversicherung checken
Bekanntlich werden auch junge Menschen mal krank. Daher ist eine Absicherung im Krankheitsfall existenziell. Hier gibt es zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen einen wichtigen Unterschied: Sind die Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), dann sind die Studierenden erst einmal bis zum besagten Lebensalter über die Eltern in der GKV mitversichert. Sind die Eltern dagegen privat krankenversichert, dann benötigt der studierende Nachwuchs auch eine eigene private Krankenversicherung. I. d. R. haben aber Kinder privatversicherter Eltern schon von Kindheitstagen an eine eigene private Krankenversicherung, die bei geringen Prämien je nach Vertrag Premiumleistungen anbietet. Auf jeden Fall sollten die neuen Studis ihren Krankenversicherungsstatus checken.
Auch das Risiko der eigenen Berufsunfähigkeit sollten die „Erstis“ bedenken. Schließlich ist das Studium ein erster Schritt zur Berufsaufnahme. „Eine eigene Berufsunfähigkeitsversicherung sichert diese existenzielle Grundlage ab“, sagt Mario Thöring. „Wem das zu teuer ist, kann seine Basisbefähigungen wie Gehen, Stehen, Sehen und Hören über eine günstigere Grundfähigkeitsversicherung absichern.“
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Gothaer Versicherung Generalagentur Mario Thöring 99947 Bad Langensalza Karlstraße 5 Tel: 03603/813623 Mail: mario.thoering@gothaer.de |